Inhaltsverzeichnis
Für die fundierte Immobilienwertermittlung ist die Sichtung und Prüfung einer Reihe von Daten und Unterlagen notwendig. Diverse Unterlagen dienen den Immobiliengutachtern um Sachverhalte und Tatsachenbefunde herzuzuleiten, wie bspw. Grundflächenzahl (GRZ), die Nutzfläche, die Wohnfläche, usw. oder auch grundbuchlich relevante Belastungen und andere wertbeeinflussende objektspezifische Merkmale.
Für eine auskömmliche Immobilienbewertung sind folgende Unterlagen obligatorisch zu prüfen:
- Flurkarte bzw. ein maßstäblicher Lageplan, ggf. ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
- Grundbuchabdruck (aktueller Stand zum Wertermittlungsstichtag)
- Baulastenverzeichnisauszug, sofern in dem jeweiligen Bundesland existent (bspw. nicht in Bayern)
Zusätzlich, sofern das Grundstück bebaut ist:
- Flächen- und Raumberechnungen (Wohnflächen- und Nutzflächenberechnung, Berechnung des umbauten Raumes)
- Baubeschreibung aus dem Bauantrag
- Bauantragsunterlage (mit Nachweisen zu den Abstandsflächen und der Einhaltung des Maßes und der Art der baulichen Nutzung)
- Entwurfspläne des Bauantrages o.ä., Maßstab 1:100
Bei Betreiber-Immobilien (Hotels, Krankenhausimmobilien, Gasthöfen, Seniorenresidenzen usw.):
- Betriebsgenehmigungen, Konzessionen
- Darstellung besonderer nutzerspezifischer Betriebseinrichtungen
- Flächen-, Auslastungs- und Umsatzdaten
Ergänzend, sofern vorhanden und im Einzelfall relevant:
- Altgutachten
- Abdruck aus dem Altlastenkataster
- Maßgebliche Steuerbescheide
- Erbbaurechtsverträge
- Pachtverträge
- Mietverträge
- Protokolle der Wohnungseigentümerversammlung der letzte 3 Jahre (bei Teil- und Wohnungseigentum im Sinne des WEG)
- Wirtschaftspläne der Wohnungseigentümergemeinschaft der letzten 3 Jahre (bei Teil- und Wohnungseigentum im Sinne des WEG)
- Wärme- und/oder Energie-Contractingverträge u.ä.
- Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplanes bzw. einer die Bebauungsfähigkeit beeinflussenden Ortssatzung
Heike Uder-Heise und Matthias Kirchner sind seit über 30 Jahren beruflich in der deutschen Immobilienwirtschaft aktiv und über 25 Jahre als Immobiliensachverständige u.a. in Baden-Württemberg (Stuttgart) ansässig. Wir sind Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten und nach der EU-Norm DIN ISO 17024 (DIA) zertifiziert. Heike Uder-Heise ist zusätzlich TEGoVA REV Recognised European Valuer und Mitglied im Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Aalen.