In unserer Immobilienwertermittlungspraxis ist der Erbfall mit Immobilienvermögen in Stuttgart oder in Baden-Württemberg ein nicht seltener Fall im Bereich der Erstellung von Privatgutachten.
Fast immer stehen die Erben vor den gleichen Fragestellungen. Soll ein Erbe das Haus übernehmen und die Miterben ausgezahlt werden? Soll das Haus von einem Erben federführend verkauft und die Miterben aus dem Kaufpreis befriedigt werden?
Ist der Erbfall u.U. noch nicht eingetreten aber Behörden verlangen wegen der Pflegekosten, die der künftige Erblasser verursacht, die Verwertung der Immobilie, usw.. In solchen und ähnlichen Fällen führen wir mit einem Verkehrswertgutachten den rechtssicheren Nachweis, dass ein Immobilienvermögen bspw. in Stuttgart oder im Bundesland Baden-Württemberg zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Wert besaß.
So können Sie gegenüber Miterben eine Auszahlungslösung vorbereiten oder gegenüber Sozialbehörden nachweisen, dass Sie das Immobilienvermögen nicht verschleudert haben. Was Geschäftsleute häufig praktizieren, kann auch in einer vorweggenommenen Erbfolge eine Lösung sein.
Die Parteien (in diesem Fall Erblasser und Erben) bestellen aus einem Vertrag (hier Erbvertrag) heraus einen Sachverständigen, der den Immobilienwert zu einem Wertermittlungsstichtag bestimmen soll. So kann die Erbmasse ggf. vor dem Erbfall monetär definiert und vertragsfähig gemacht werden. Andererseits kann in einem Erbvertrag das Immobilienvermögen einem Erben zugesprochen werden mit der Maßgabe, dass dieser die anderen Erben auf Basis des Verkehrswertes ausbezahlen muss. Auch hier wird aus dem Vertrag heraus ein Sachverständiger bestellt.
Grundsätzlich ist es eine gute Lösung, bevor ein Immobilieneigentum dem Risiko einer Teilungsversteigerung ausgesetzt wird oder ein Familienstreit ausbricht, den möglichen Erbfall vertraglich und sachverständig vorab zu regulieren. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Heike Uder-Heise und Matthias Kirchner sind seit über 30 Jahren beruflich in der deutschen Immobilienwirtschaft aktiv und über 25 Jahre als Immobiliensachverständige u.a. in Baden-Württemberg (Stuttgart) ansässig. Wir sind Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten und nach der EU-Norm DIN ISO 17024 (DIA) zertifiziert. Heike Uder-Heise ist zusätzlich TEGoVA REV Recognised European Valuer und Mitglied im Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Aalen.