Ehescheidung

Leider zählt die Scheidung einer Ehe zu den üblichen Fällen in unserer Sachverständigenpraxis in Stuttgart und in Baden-Württemberg. Einen kühlen Kopf zu bewahren, kann hier helfen, Geld zu sparen.

Es erweist sich häufig für zu scheidende Eheleute als günstigste Option, dass Immobilienvermögen aus dem gerichtlichen Zugewinnverfahren herauszutrennen und gesondert monetär zu behandeln.

Wir wissen aus diversen Familienprozessen, die wir in der Region Stuttgart und in Baden-Württemberg als Sachverständige begleitet haben, dass eine nicht unerhebliche Vermögensvernichtung ansteht, wenn auch die Immobilienvermögensverteilung im Streit geregelt werden soll.

Nicht selten werden mehrere Sachverständigengutachten und Obergutachten durch das Familiengericht beauftragt, da sich meist der jeweils benachteiligt fühlende Ehepartner gegen ein Gutachten erfolgreich wehrt. Das muss so nicht sein. Durch eine Einigung vor dem Hauptverfahren auf einen Immobiliensachverständigen finden Sie eine unabhängige und kostengünstigere Lösung für die Aufteilung des in der Ehe entstandenen Immobilienvermögens (Zugewinn). Wir haben über 25 Jahre Erfahrung darin, den Zugewinn bei der Immobilienbewertung zu ermitteln. Es ist in diesen Fällen erforderlich, die Immobilie an zwei verschiedenen Wertermittlungsstichtagen zu bewerten, am Tage der Eheschließung sowie am Tage des Eingangs des Scheidungsantrages.

Hier ist insbesondere bei der Immobilienbewertung mit sehr weit zurückliegenden Stichtagen (Eheschließung) eine große Erfahrung des Immobilienwertermittlers gefragt, da Immobilien mit Methoden dieses Zeitraums bewertet werden müssen. Der Sachverständige muss sich sowohl mit seiner Datenbasis als auch mit seinen Bewertungsmethoden ggf. in vergangene Jahrzehnte zurückversetzen und das damalige Marktgeschehen nachbilden. Fragen Sie uns.

Wir helfen Ihnen bei Ihren Fragestellungen zu dem Thema Ehescheidung mit Immobilienbeteiligung und Immobilienbewertung in Stuttgrat und im Bundesland Baden-Württemberg.